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Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) dient dem Identitätsnachweis eines Nutzers mittels der Kombination zweier unterschiedlicher und insbesondere unabhängiger Komponenten (Faktoren).
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Für Schulen in Baden-Württemberg gilt der Netzbrief 3 von September 2015, in dem Ergänzungen für die '''Unterrichtsumgebung (Pädagogisches Netz)''' gemacht wurden.
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Version vom 23. April 2017, 21:01 Uhr

Einleitung

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) dient dem Identitätsnachweis eines Nutzers mittels der Kombination zweier unterschiedlicher und insbesondere unabhängiger Komponenten (Faktoren).

Für Schulen in Baden-Württemberg gilt der Netzbrief 3 von September 2015, in dem Ergänzungen für die Unterrichtsumgebung (Pädagogisches Netz) gemacht wurden.

Dort heißt es unter anderem:

"Als Identitätsnachweis ist für jeden Nutzer eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung erforderlich, die aus der Kombination von zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Komponenten (Faktoren) besteht. Jede unverschlüsselte Übermittlung dieser personenbezogenen Daten im Unterrichtsnetz ist unzulässig."

Das heißt, jegliche Software, die über das pädagogische Netz läuft und "sensible Daten" z.B. Bewertungen von Schülern enthält muss von Lehrkräften (NICHT Eltern und Schüler!) als Identitätsnachweis mit der Zwei-Faktoren-Authentifizierung gearbeitet werden.

Es handelt sich rein um das Unterrichtsnetz (Pädagogisches Netz) NICHT das Internet!

Hinweis: Wird in der Schule mit Laptops oder Tablets gearbeitet, die in einem seperaten WLAN-Netz betrieben werden, muss keine Zwei-Faktoren-Authentifizierung benutzt werden!


Google Authenticator

Zwei-Faktor-Authentifizierungsmethode wählen: 1-Methode wählen


Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten: 1-Barcode 2-Sicherheitscode 3-Senden


Zwei-Faktor-Authentifizierung gespeichert: 1-Erfolg